Funkbetriebszeugnis SRC
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis SRC (in englisch Short Range Certificate) ist ein deutsches Funkbetriebszeugnis. Es berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst
auf UKW auf Sportbooten sowie auf Schiffen, die nicht der Funkausrüstungspflicht unterliegen. Es schließt die Bedienung von Seefunkstellen auf UKW und Sicherheitsfunktion (GMDSS) ein, nicht aber
die Bedienung von Schiffsfunkstellen (Binnenfunk), d.h. von Funkstellen auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das Mindestalter für den SRC beträgt 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der
Prüfung).
Prüfung
Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen
Prüfung.
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Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins
Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
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Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen
werden gefordert:
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- Pflichtaufgaben
(Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms
und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme
einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen)
Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten versuch ausreichend ausgeführt werden.
- Sonstige Fertigkeiten
(Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet, Speicherabfrage und Empfangsbestätigung, Abwicklung des Notverkehrs, Funkstille gebieten,
Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort, Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung, Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes Abgabe der Sicherheitsmeldung, Senden eines
Routineanrufes an eine Seefunkstelle, Kanalwechsel, Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle, Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle, Abwicklung des
Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle, Einstellen des Controllers)
Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.
Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.
Funkbetriebszeugnis LRC
Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC (engl. Long Range Certificate) berechtigt den Inhaber neben dem Betrieb einer UKW - Seefunkanlage, zum Betrieb von allen Seefunkanlagen und ist für
Schiffsführer vorgeschrieben. Sobald eine GMDSS - fähige Kurz- und Grenzwellen - Seefunkanlage oder eine Inmarsat - Satellitenanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist international gültig.
Voraussetzungen für den Erwerb sind ein Mindestalter von 18 Jahren und Kenntnisse in der englischen Sprache.
Prüfung
Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder
Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung
zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine Erweiterung.
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Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:
- Alle Kenntnisse des SRC
- Kurzwelle, Grenzwelle
- Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
- Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
- Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen
Dazu müssen zwei Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14 Fragen (LRC).
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins
Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie einer hierzu
ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
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Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen
(terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat B und C) verlangt. Im Einzelnen werden gefordert:
- Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk (Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms, Aussendung einer
Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe
einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer Maßnahmen)
- Pflichtaufgaben mobiler Seefunk Inmarsat C (Konfigurieren der Anlage, Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms, Herstellen von Telexverbindungen, Beenden der Betriebsbereitschaft)
- Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat B (Konfigurieren der Anlage, Herstellen von Sprechfunkverbindungen, Editieren und Abspeichern eines Textes, Herstellen von
Telexverbindungen, Herstellen von Fax-Verbindungen)
- Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat C (Editieren und Abspeichern eines Textes, Adressbuch anlegen, Log kontrollieren, Fax absenden, Access Code verwenden)
Funkbetriebszeugnis UBI
Das UBI Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW - Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Sobald eine UKW - Funkanlage
vorhanden ist, ist es entgegen einer weit verbreiteten Annahme irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht. Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass mindestens eine Person über das
UKW - Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung).
Prüfung
Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
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Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:
- wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
- Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
- Funkstellen
- Frequenzen und ihre Nutzung
- Automatische Senderidentifikationssystem (ATIS)
- Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage
Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden.
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Praxis
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen
werden gefordert:
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- Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
- Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
(UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
- Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
(Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)
In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.